Hitreise GmbH als Reiseveranstalter

Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (vgl § 2 Abs 7 PRG). Der Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, der Unternehmereigenschaft nach § 1 KSchG zukommt (vgl § 2 Abs 9 PRG).

In Österreich gilt eine sehr strenge Rechtslage. Zusätzlich zu einer Gewerbeberechtigung als Reisebüro muß man in Österreich als Reiseveranstalter auch gegen Insolvenz abgesichert sein. Demnach hat man als Reiseveranstalter durch die Insolvenzabsicherung sicherzustellen, dass bereits entrichtete Beträge (Anzahlungen und Restzahlungen) und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise im Falle einer Insolvenz dem Kunden zurückerstattet werden. 

 

HITREISE ist ein österreichischer Reiseveranstalter


Hitreise erfüllt von Anfang an sämtliche Bedingungen eines österreichischen Reiseveranstalters und hat aus diesem Grund die Berechtigung, Pauschalreisen und Reisen mit "verbundene Reiseleistungen", zusammenzustellen und zu verkaufen.  Die Hitreise GmbH scheint somit im Gewerbeinformationssystem des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in Wien mit folgendem Inhalt auf.

GISA-Zahl (Gewerbeinformationssystem Austria):       Nr. 1103 9938

Absicherungsform:                                                             Bankgarantie

Absicherer:                                                                           Austria Anadi Bank AG, Domgasse 5, A - 9020 Klagenfurt

Abwickler im Insolvenzfall:                                                Europäische Reiseversicherungs AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien

Abwickler-Notfallnummer:                                                Tel. ++43 1 317 2500  

Vorgeschriebene Zahlungsmodalität:                             Keine Anzahlungen früher als 11 Monate vor der Abreise

                                                                                               20% Anzahlung bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen - sofort bei Buchung

                                                                                               100% Anzahlung vom Betrag der abgeschlossenen Reiseversicherung - sofort bei Buchung

                                                                                               Restzahlung nicht 20 Tage vor Reiseantritt

 

Standard-Informationsblätter gemäß Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 2 und Abs. 5 , Pauschalreisegesetz), BGBL I Nr. 50/2017


Pauschalreise

Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, wenn a) diese Leistungen von einem Unternehmer auf Wunsch oder entsprechend einer Auswahl des Reisenden vor Abschluss eines einzigen Vertrages über sämtliche Leistungen zusammengestellt werden oder b) diese Leistungen unabhängig davon, ob separate Verträge mit dem jeweiligen Erbringern der Reiseleistungen geschlossen werden, aa) in einer einzigen Vertriebsstelle erworben werden und vor der Zustimmung des Reisenden zur Zahlung ausgewählt werden, bb) zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, vertraglich zugesagt oder in Rechnung gestellt werden, cc) unter der Bezeichnung "Pauschalreise" oder ähnlichen Bezeichnung beworben oder vertraglich zugesagt werden, dd) nach Abschluss eines Vertrags, in dem der Unternehmer dem Reisenden das Recht einräumt, eine Auswahl unter verschiedenen Arten von Reiseleistungen zu treffen, zusammengestellt werden oder ee) dem Reisenden von einzelnen Unternehmern über verbundes Online-Buchungsverfahren vertraglich zugesagt werden.

Verbundene Reiseleistungen

Verbundene Reiseleistungen sind mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen, die einem Reisenden in separaten Verträgen mit den jeweiligen Erbringern der Reiseleistungen, für den Zweck derselben Reise, die keine Pauschalreise ist, vertraglich zugesagt werden, wenn ein Unternehmer dafür Folgedes vermittelt: a) anlässlich eines einzigen Besuchs in seiner Vertriebsstelle oder eines einzigen Kontakts mit seiner Vertriebsstelle die getrennte Auswahl und die getrennte Zahlung jeder Reiseleistung durch die Reisenden oder b) in gezielter Weise den Erwerb mindestens einer weiteren Reiseleistung eines anderen Unternehmers, sofern der weitere Vertrag mit dem anderen Unternehmer spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird.

HITREISE AGB

HITREISE STANDARD-INFOBLATT FÜR PAUSCHALREISE 

HITREISE STANDARD-INFOBLATT FÜR VERBUNDENE REISELEISTUNGEN