EU - Airline Blackliste (Schwarze Liste)
In der EU gelten für den Flugverkehr Sicherheitsnormen, die zu den strengsten der Welt gehören. Zwar arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Behörden anderer Länder an der Durchsetzung solcher Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige Fluggesellschaften, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, die unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen.
Deshalb hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, Landung und Start auf EU-Flughäfen zu untersagen. Die Schweiz schließt sich diesen Vorgaben an.
Auf einer "Schwarzen Liste" veröffentlicht die Europäische Kommission die Namen der Fluggesellschaften, die Flughäfen in der Europäischen Union nicht mehr ansteuern dürfen. Die Entscheidung wird auf Grundlage von Informationen der nationalen Flugsicherungseinrichtungen sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) getroffen. Nach dieser Liste dürfen etwa 100 Fluggesellschaften, in der Mehrheit aus Afrika und Asien, nicht mehr im Luftraum über der EU fliegen.
Luftfahrtexperten aus Deutschland betonen allerdings, dass die Schwarze Liste der Europäischen Kommission nur für "relative" Sicherheit sorge. Wenn eine Fluglinie nicht auf der Liste stehe, bedeute dies nicht automatisch, dass sie sicher sei.
Die Liste wurde 2006 zum ersten Mal erstellt und wird seitdem regelmäßig aktualisiert. Sie umfasst nicht nur die Namen einzelner Fluggesellschaften. Die Europäische Kommission hat zusätzlich allen Gesellschaften bestimmter Länder den Flugbetrieb in der EU untersagt. Dazu gehören zur Zeit die Komoren, Nordkorea, die Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Irak, Afghanistan, Iran, Kirgisistan, Liberia, Lybien, Nigeria, Angola, Republik Kongo, Nepal, Sudan, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Suriname, Venezuela und Simbabwe.
Nachstehend finden Sie die aktuelle Airline-Blackliste.